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LEISTUNGEN

MODERN – DIGITAL – KOMPETENT

Leistungen

Lohn- und Finanzbuchhaltung

1. Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung (Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen, einschließlich der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern, Übermittlung der Beitragsnachweise von Krankenkassen, Beantragung Betriebsnummer, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Erstellung Bescheinigungen für Institutionen (z.B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit), Anträge zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz bei den Krankenkassen, Beratung zu steuerrechtlichen Themen im Lohnsteuerabzugsverfahren, z.B. die Behandlung und Beurteilung von Sachbezügen)

2. Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (inklusive Übermittlung Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen; je nach Einstufung monatlich, quartalsweise oder jährlich) sowie die Überwachung der geschäftlichen Entwicklung, z.B. im Hinblick auf die Anpassung der Steuervorauszahlungen (Einkommen- sowie Gewerbe- und Körperschaftsteuer)

Betriebliche und private Steuererklärungen

1. Betriebliche Steuererklärungen: Erstellung und Einreichung von 

  • Umsatzsteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • gesonderten Feststellungserklärungen
  • gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen
  • weiteren relevanten Steuererklärungen (z.B. Kapitalertragsteuer-Anmeldung)

2. Private Steuererklärungen: Erstellung und Einreichung von

  • Einkommensteuererklärungen (Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung von Ehegatten)
  • gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen
  • weiteren relevanten Steuererklärungen (z.B. Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen).

Jahresabschlüsse und Einnahmen­überschussrechnungen

1. Jahresabschlüsse: Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich elektronischer Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt) sowie erforderlichenfalls Erstellung eines Anhangs nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (HGB) und elektronischer Übermittlung der Handelsbilanz an das Unternehmensregister (Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) sowie Personengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG); je nach Merkmalen als Hinterlegung oder Offenlegung)

Beim Jahresabschluss gilt die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Das bedeutet, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Geschäftsvorfälle so erfasst werden, als ob sie in der Periode stattfinden, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

2. Einnahmenüberschussrechnungen: Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnungen) unter der Beachtung des Zu- und Abflussprinzips (inklusive der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt)

Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt das Zu- und Abflussprinzip, nicht die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Das bedeutet, dass bei der Einnahmenüberschussrechnung nur die tatsächlichen Geldbewegungen im Jahr berücksichtigt werden – also die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die zu diesem Zeitraum geflossen sind.


Steuer- und Wirtschaftsberatung

1. Unternehmensberatung: Unterstützung bei der Unternehmensgründung, -umstrukturierung oder -übernahme sowie bei der Erstellung von Businessplänen.

2. Steuerliche Gestaltungsberatung: Entwicklung von Strategien zur steuerlichen Optimierung, z.B. durch die Wahl der Rechtsform oder die Nutzung von Fördermitteln.

3. Vertretung gegenüber Finanzbehörden: Unterstützung und Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen und anderen Verfahren vor Finanzbehörden.

4. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Beratung in Bezug auf Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge (z.B. Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten durch warme Hand) sowie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge (z.B. Testament – Übertragung von Vermögen im Todesfall durch kalte Hand)

5. Internationale Steuerberatung: Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen, z.B. bei internationalen Geschäften oder Wohnsitzverlagerungen.

6. Beratung zu sämtlichen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer: Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen, z.B. Bestimmung des Leistungsortes für eine korrekte Rechnungsstellung)

Lohn- und Finanzbuchhaltung

1. Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung (Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen, einschließlich der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern, Übermittlung der Beitragsnachweise von Krankenkassen, Beantragung Betriebsnummer, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Erstellung Bescheinigungen für Institutionen (z.B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit), Anträge zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz bei den Krankenkassen, Beratung zu steuerrechtlichen Themen im Lohnsteuerabzugsverfahren, z.B. die Behandlung und Beurteilung von Sachbezügen)

2. Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (inklusive Übermittlung Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen; je nach Einstufung monatlich, quartalsweise oder jährlich) sowie die Überwachung der geschäftlichen Entwicklung, z.B. im Hinblick auf die Anpassung der Steuervorauszahlungen (Einkommen- sowie Gewerbe- und Körperschaftsteuer)

Betriebliche und private Steuererklärungen

1. Betriebliche Steuererklärungen: Erstellung und Einreichung von 

  • Umsatzsteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • gesonderten Feststellungserklärungen
  • gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen
  • weiteren relevanten Steuererklärungen (z.B. Kapitalertragsteuer-Anmeldung)

2. Private Steuererklärungen: Erstellung und Einreichung von

  • Einkommensteuererklärungen (Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung von Ehegatten)
  • gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen
  • weiteren relevanten Steuererklärungen (z.B. Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen).

Jahresabschlüsse und Einnahmen­überschussrechnungen

1. Jahresabschlüsse: Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich elektronischer Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt) sowie erforderlichenfalls Erstellung eines Anhangs nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (HGB) und elektronischer Übermittlung der Handelsbilanz an das Unternehmensregister (Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) sowie Personengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG); je nach Merkmalen als Hinterlegung oder Offenlegung)

Beim Jahresabschluss gilt die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Das bedeutet, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Geschäftsvorfälle so erfasst werden, als ob sie in der Periode stattfinden, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

2. Einnahmenüberschussrechnungen: Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnungen) unter der Beachtung des Zu- und Abflussprinzips (inklusive der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt)

Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt das Zu- und Abflussprinzip, nicht die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Das bedeutet, dass bei der Einnahmenüberschussrechnung nur die tatsächlichen Geldbewegungen im Jahr berücksichtigt werden – also die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die zu diesem Zeitraum geflossen sind.

Steuer- und Wirtschaftsberatung

1. Unternehmensberatung: Unterstützung bei der Unternehmensgründung, -umstrukturierung oder -übernahme sowie bei der Erstellung von Businessplänen.

2. Steuerliche Gestaltungsberatung: Entwicklung von Strategien zur steuerlichen Optimierung, z.B. durch die Wahl der Rechtsform oder die Nutzung von Fördermitteln.

3. Vertretung gegenüber Finanzbehörden: Unterstützung und Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen und anderen Verfahren vor Finanzbehörden.

4. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Beratung in Bezug auf Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge (z.B. Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten durch warme Hand) sowie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge (z.B. Testament – Übertragung von Vermögen im Todesfall durch kalte Hand)

5. Internationale Steuerberatung: Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen, z.B. bei internationalen Geschäften oder Wohnsitzverlagerungen.

6. Beratung zu sämtlichen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer: Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen, z.B. Bestimmung des Leistungsortes für eine korrekte Rechnungsstellung)

MODERN – DIGITAL –  mit DATEV

DATEV
Unternehmen
online

Mit nur einem Klick
ins DATEV-Portal

Was ist Datev Unternehmen Online?

Mit DATEV Unternehmen Online werden Belege und Dokumente ganz digital ausgetauscht und in der sicheren DATEV-Cloud gespeichert. Es bildet die Basis zur Erstellung der digitalen und papierlosen Lohn- und Finanz-buchhaltung. Zusätzlich ist es per App möglich, Belege über das Smartphone hochzuladen.

Wie Nutze Ich Datev Unternehmen Online?

Ich nutze DATEV Unternehmen Online als Dreh- und Angelpunkt in der Zusammenarbeit mit Ihnen, um Ihre Lohn- und Finanz­buchhaltung zu erstellen sowie dazugehörige Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

Welche Vorteile Haben Sie?

Sie sparen nicht nur wertvolle Zeit, sondern profitieren auch von einer digitalen und sicheren Zusammenarbeit. Durch diese effizienten Abläufe können Kosten optimiert werden.

Was ist Datev Arbeitnehmer Online?

DATEV Arbeitnehmer Online ist ein eigenständiges Portal und bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Ihre Arbeitnehmer/innen die eigenen Lohn- und Gehaltsunterlagen nach erfolgter Registrierung digital erhalten und auf die eigenen Dokumente zugreifen können. Es stellt die ideale Ergänzung zur Lohnbuchhaltung dar.

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David Dubiel
Steuerberater

Im Haagfeld 11
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